LR Tratter: „Bestehendes erhalten und weiterentwickeln, um Grund und Boden in Tirol zu schützen“

Perspektive Tirol: Instrumente der Raumordnung und Dorferneuerung für qualitätsvolle und nachhaltige Landesentwicklung

Datum: 10.06.2021
Ort:
Ressorts: Politik, Umwelt, Wirtschaft
Kunde: Lebensraum Tirol Gruppe

Aufgrund der einzigartigen Topographie können in Tirol nur rund zwölf Prozent der Landesfläche als Siedlungs- und Wirtschaftsraum genutzt werden. Entsprechend herausfordernd ist es, mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten der Raumordnung eine geordnete Landesentwicklung bestmöglich zu gewährleisten. Raumordnungslandesrat Johannes Tratter informiert im Zuge der Veranstaltung „Perspektiven Tirol“ über Strategien zur qualitätsvollen Weiterentwicklung des Landes.

„Grundsätzlich ist es eine der zentralen Aufgaben der Raumordnung, die Balance zwischen schützenswerten Freiflächen einerseits und Entwicklungsbereichen für Siedlungen und Wirtschaft andererseits zu finden. Vonseiten des Landes werden dahingehend laufend Maßnahmen umgesetzt und neue Initiativen entwickelt, um mit der begrenzten Ressource Grund und Boden in unserem Land nachhaltig umzugehen. Vom Schutz landwirtschaftlicher Vorsorgeflächen über eine Verdichtung nach innen bis hin zur Quartiersentwicklung im ländlichen Raum – die Möglichkeiten sind vorhanden und werden bestmöglich genutzt“, so LR Tratter.

Quartiersentwicklung als Zukunftskonzept
Die Quartiersentwicklung hat sich als urbanes Planungsinstrument international etabliert. Auf Bürgerbeteiligungsprozessen basierend werden bestimmte Gebiete, sogenannte „Quartiere“, mit hoher Qualität und besonderem Augenmerk auf die individuellen Bedürfnisse der NutzerInnen entwickelt. Dadurch können sowohl Nutzungskonflikte bereits im Vorfeld bestmöglich vermieden als auch eine starke Identifikation mit dem gesamten Projekt geschaffen werden. „Diesen Prozess aus der klassischen Städteplanung auf den ländlichen Raum umzulegen, sehe ich als Konzept der Zukunft für Tirol“ ist LR Tratter überzeugt. Die Fachexpertise aus VertreterInnen der Dorferneuerung, des Gestaltungsbeirates aber auch des Tiroler Bodenfonds als Partner und der Raumordnung als Grundlage ist vorhanden. In Zukunft werden den Gemeinden laufend Anreize, beispielsweise in Form von Informationsbroschüren, geliefert, damit sich die Gemeinden damit auseinandersetzen. Die Geschäftsstelle für Dorferneuerung des Landes Tirol steht zur fachlichen Beratung der Gemeinden und Abwicklung der Prozesse im Zuge von Quartiersentwicklungen zu Verfügung. „In einem ersten Schritt wird die Initiative durch zusätzliche finanzielle Mittel in der Höhe von 500.000 Euro von Seiten des Landes umfassend gefördert“, so LR Tratter. Der Tiroler Bodenfonds hat sich bereits in der Vergangenheit als starker Partner der Tiroler Gemeinden etabliert und wird künftig auch im Bereich der Quartiersentwicklung eine wichtige Rolle übernehmen. Deshalb wird eine weitere Stärkung des Tiroler Bodenfonds mit budgetären und personellen Mitteln erfolgen.

Verdichtung nach innen und qualitativ hochwertige Architektur
Mit den Förderungen in Verbindung mit fachlicher Begleitung im Rahmen der Dorferneuerung und Ortskernrevitalisierung wird in vielen Ortschaften das traditionell gewachsene Ortsbild erhalten sowie wertvolles baukulturelles und kulturelles Erbe gewahrt und einer zeitgemäßen Nutzung zugeführt. „Jedes erfolgreich gestaltete Projekt, vom neubelebten Leerstand bis zur Begegnungszone, bringt Leben ins Dorf und trägt zum Wohlbefinden der Bevölkerung bei,“ ist auch Diana Ortner von der Geschäftsstelle für Dorferneuerung des Landes Tirol von der Idee der Verdichtung nach innen überzeugt. Mit der Lokalen Agenda 21 als Bürgerbeteiligungsprozess werden zusätzlich Handlungsprogramme nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit entwickelt, um die Lebensgrundlagen auch für kommende Generationen zu sichern. Darüber hinaus verfügt Tirol über wertvolles baukulturelles Erbe sowie eine historische Kulturlandschaft, die es mit dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) zu schützen gilt. Der Erhalt dieses wertvollen baukulturellen Erbes und die damit einhergehende qualitativ hochwertige Architektur werden seitens des Landes entsprechend gefördert. „Damit werden die über die Landesgrenzen hinaus bekannten ‚Postkartenmotive‘ auch für unsere nachkommenden Generationen erhalten“, so LR Tratter. Die Rolle des Landesgestaltungsbeirates, der Projekte architektonisch begleitet und Gemeinden bei der Umsetzung unterstützt, wird in Zukunft noch weiter gestärkt. „Qualitätsvolle Architektur als Maßstab für die bauliche Entwicklung unseres Landes aber auch die Fokussierung auf die Gestaltung öffentlicher Räume sind wesentliche Weichenstellungen für die Zukunft“, so der Landesrat abschließend.