07.11.2015 Innsbruck Wirtschaft Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg
Die beiden Präsidenten (v.l.) Dr. Philipp Schwarz (Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg) und Dr. Jürgen Bodenseer luden gemeinsam zum Expertennachmittag zum Thema "Die optimale Betriebsnachfolge".
Der Zeitpunkt der Übergabe sollte ebenso mit Bedacht gewählt werden, so Schwarz. Wegen der Vielzahl an Faktoren, die für einen erfolgreichen Generationswechsel von Bedeutung sind, rät Schwarz dringend dazu, Experten zu Rate zu ziehen. Notare sind auf Beratung und Durchführung von Unternehmensübergaben spezialisiert und können einen Fahrplan für ein reibungsloses Prozedere vorgeben. Diesbezüglich verweist Präsident Schwarz darauf, dass jeder Notar die Möglichkeit für eine unentgeltliche Erstauskunft bietet.
Als weiterer Punkt, soll bei allen Unternehmensübertragungen im Familienverband keinesfalls auf eine Regelung der Pflichtteilsrechte weichender Kinder, aber im Besonderen auch der Ehegatten vergessen werden. Diesbezüglich gebe es häufig kostenintensive Auseinandersetzungen, wenn nach vielen Jahren beim Tod des Übergebers die Werte von Unternehmen festgestellt werden müssen, weiß Schwarz.
Auch ist – so Präsident Schwarz – Unternehmern dringend das Instrument einer Vorsorgevollmacht anzuraten, da im Fall einer (manches Mal auch nur vorübergehenden) Geschäftsunfähigkeit eines Unternehmens ein Betrieb oft stillsteht, erforderliche Entscheidungen nicht getroffen werden können und sich daraus bedrohliche Situationen ergeben können. Das Instrument der Sachwalterschaft sei bei Betrieben alles andere als ideal.
Grunderwerbssteuer – neu für Unternehmer ab 2016
Das Thema Generationswechsel erlangt speziell vor dem Hintergrund der ab 2016 geltenden Steuerreform besondere Aktualität. Denn gerade für Betriebsübergaben ergeben sich dann zahlreiche Änderungen. „Betroffen sind alle Übergaben und Todesfälle ab 1.1.2016. Begünstigungen gibt es bei Übergaben im Verwandtschaftsverhältnis und für Unternehmen, wobei sich das Notariat erfolgreich dafür einsetzte, dass sich Wohnungsrechte, Schuldübernahmen oder Erbauszahlungen im Familienverband nicht mehr steuererhöhend auswirken“, erklärt Schwarz. Ab dem kommenden Jahr wird beispielsweise die Grunderwerbssteuer für alle unentgeltlichen Erwerbe gestaffelt und im Gegensatz zur bisherigen Bemessungsgrundlage des dreifachen Einheitswertes, ab Jänner 2016 vom Grundstückswert berechnet. „Eine Vorgabe, wie dieser Grundstückswert aus steuerlicher Sicht berechnet wird, geht aus noch keiner Gesetzesvorlage hervor. Außerdem gibt es teils gravierende Unterschiede zwischen betrieblichen und privaten Übergaben“, verweist Schwarz auf noch ungelösten Problemfelder und Fragen bei diesen Neuerungen.
Die Fragestellungen sind komplex und erschließen sich selbst versierten Unternehmern kaum. Die Notare und die Experten der Wirtschaftskammer sind daher die idealen Ansprechpartner für Zukunftsfragen im Betrieb. Im Rahmen des Expertennachmittags „Die optimale Betriebsnachfolge“ standen Experten Rede und Antwort.
Die beiden Präsidenten (v.l.) Dr. Philipp Schwarz (Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg) und Dr. Jürgen Bodenseer luden gemeinsam zum Expertennachmittag zum Thema "Die optimale Betriebsnachfolge".
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Zahlreiche interessierte zukünftige Übergeber und Übernehmer folgten den Ausführungen der Votragenden zu den wesentlichen Eckpunkten einer erfolgreichen Betriebsnachfolge.
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Dr. Philipp Schwarz, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg, rät zur professionellen Beratung für eine reibungslose Betriebsübergabe.
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