Schulterschluss bei der Skilehrerausbildung in Nord- und Südtirol

10.000 Ski-, Snowboard- und Langlauflehrer arbeiten während der Wintersaison in Nord- und Südtirol. In beiden Ländern ist der Beruf des Skilehrers gesetzlich geregelt. Um in wichtigen Ausbildungsfragen gemeinsam vorgehen zu können und im Sinne der Euregio die Zusammenarbeit zu stärken, haben sich Vertreter des Tiroler Skilehrerverbandes und von Snowsport Südtirol (der Landesberufskammer der Skilehrer) kürzlich in der Axamer Lizum getroffen. Im Mittelpunkt stand dabei die sogenannte „gemeinsame Ausbildungsprüfung“, die in einer EU-Verordnung geregelt ist.

30.01.2025 Axamer Lizum Chronik, Sport - Ski-Alpin, Wirtschaft Tiroler Skilehrerverband

Vertreter des Tiroler Skilehrerverbandes und von Snowsport Südtirol (der Landesberufskammer der Skilehrer) trafen sich kürzlich in der Axamer Lizum. Präsident des Tiroler Skilehrerverbandes Richard Walter (4. v.r.) und Präsident von Snowsport Südtirol Dr. Robert Demetz (5. v.r.) freuen sich über den Schulterschluss.

Seit 2019 regelt diese delegierte Verordnung der EU, unter welchen Voraussetzungen Berufsqualifikationen – unter anderem im Skilehrerwesen – gegenseitig anerkannt werden und somit eine grenzüberschreitende Tätigkeit erlaubt ist. Ein wesentlicher Teil der Verordnung ist die sogenannte „gemeinsame Ausbildungsprüfung“. Diese dient dem Nachweis des skitechnischen Könnens und von Kenntnissen über alpine Sicherheit auf jeweils höchstem Niveau. Die Prüfung ist sowohl in Tirol als auch in Südtirol in die Skilehrerausbildung integriert.

Qualität und Sicherheit
Beide Präsidenten der Verbände, Richard Walter für Nordtirol und Dr. Robert Demetz für Südtirol haben bei der jüngsten Besprechung im Kompetenzzentrum des Tiroler Skilehrerverbandes in der Axamer Lizum betont, dass es darum geht, Qualität und Sicherheit der Gäste auf den Pisten sicherzustellen. „Gerade Nord- und Südtirol sind begehrte Ziele von ausländischen Skischulen und Schneesportlehrern, um im sogenannten Ausflugsverkehr tätig zu werden“, erklärt Walter. „Umso wichtiger ist diese EU-Verordnung, die sicherstellt, dass nur ausländische Skischulen mit entsprechend qualifizierten Skilehrern vorübergehend und gelegentlich bei uns tätig werden dürfen. Nur so kann eine ausreichende Qualität und vor allem die Sicherheit der Gäste in unseren Skigebieten gewährleistet werden.“

Enge Zusammenarbeit
Beide Verbände wollen in Zukunft in Qualitätsfragen noch enger zusammenarbeiten. Immerhin betreuen die Skischulen in beiden Ländern jedes Jahr 1,5 Millionen Gäste. Die Verankerung der gemeinsamen Ausbildungsprüfung in den nationalen Ausbildungen ist ein wichtiger erster Schritt und zeigt, dass im Skischulwesen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen der Euregio praktisch umgesetzt wird.

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